Feuerwiderstand und Rauchdichtheit nach EN 16034
Die Anforderungen an den Brandschutz im Hochbau werden in der Schweiz in den VKF Vorschriften festgelegt.
An Türen zwischen Brandabschnitten wird die Feuerwiderstandsklasse EI
230 oder EI
260 gefordert.
Die Rauchdichtheit (S) bezeichnet die Fähigkeit eines Bauteils, den Übertritt von Rauch von
einer Seite der Tür auf die andere Seite zu reduzieren oder zu verhindern.
In der Schweiz haben Sie die Anforderung der Klassifizierung S200 zu erfüllen.
Für Aussentüren nach SN EN 14351-1 gilt ab 1.11.2019
Auf Grundlage des Bauproduktegesetzes und der Türennormen SN EN 14351-1, SN EN 14351-2 und SN EN 16034 sind für
diese Merkmale eine Konformitätsbewertung im System 1 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gefordert.
Das bedeutet, dass der Hersteller Brandschutztüren nur in Verkehr bringen darf, wenn er über ein geprüftes Produkt -,
eine überwachte werkseigene Produktionskontrolle - und über die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch eine benannte Stelle (notified body) verfügt.
Für Innentüren gilt, bis zur Harmonisierung der Norm SN EN 14351-2, das VKF Zulassungsverfahren.
Detailliertere Informationen finden sie auf unseren Merkblättern
Wichtige Normen in diesem Zusammenhang sind
EN 14351-1:
Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Aussentüren
EN 14351-2:
Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2: Innentüren
EN 16034:
Türen, Tore und Fenster- Produktnorm, Leistungseigenschaften- Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften